Vor- und Nachbereitung sowie Mitwirkung bei der Prüfung von Gesundheitsfachberufen und Fachangestellten für Bäderbetriebe bezieht sich auf verschiedene Aufgaben, die im Rahmen der Durch... [mehr]
Die Prüfung der Fachoberschule gilt als nicht bestanden, wenn die erforderlichen Leistungen in den Abschlussprüfungen nicht erbracht werden. Dies kann je nach Bundesland und Schulordnung variieren, aber im Allgemeinen gilt: 1. **Nicht ausreichende Noten**: Wenn in den schriftlichen Prüfungen oder in den mündlichen Prüfungen eine bestimmte Anzahl von Noten unter "ausreichend" (Note 4) liegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. 2. **Gesamtnote**: Wenn die Gesamtnote, die sich aus den Prüfungsnoten und den Jahresnoten zusammensetzt, unter einem bestimmten Durchschnitt liegt, wird die Prüfung ebenfalls als nicht bestanden gewertet. 3. **Wiederholungsmöglichkeiten**: In vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, die Prüfung einmal zu wiederholen, wenn sie nicht bestanden wurde. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Schule zu beachten, da diese Unterschiede aufweisen können. Weitere Informationen findest du in der Prüfungsordnung deiner Fachoberschule oder auf der Website des zuständigen Kultusministeriums deines Bundeslandes.
Vor- und Nachbereitung sowie Mitwirkung bei der Prüfung von Gesundheitsfachberufen und Fachangestellten für Bäderbetriebe bezieht sich auf verschiedene Aufgaben, die im Rahmen der Durch... [mehr]