Auszubildende haben in ihren Fachbereichen verschiedene Pflichten, die sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Ausbildungsvertrag ergeben. Hier sind einige der wichtigsten Pflichten: 1. **Lernpflicht**: Auszubildende müssen sich bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Dazu gehört auch die Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen, wie Berufsschulunterricht und innerbetriebliche Schulungen. 2. **Sorgfaltspflicht**: Die ihnen übertragenen Aufgaben müssen sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt werden. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln. 3. **Gehorsamspflicht**: Anweisungen von Ausbildern und Vorgesetzten sind zu befolgen, sofern sie sich im Rahmen der Ausbildung bewegen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. 4. **Berufsschulpflicht**: Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Fehlzeiten müssen entschuldigt und nach Möglichkeit vermieden werden. 5. **Schweigepflicht**: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. 6. **Berichtsheft führen**: Auszubildende müssen ein Berichtsheft führen, in dem sie ihre täglichen Aufgaben und Lerninhalte dokumentieren. Dieses Heft ist regelmäßig dem Ausbilder vorzulegen. 7. **Benachrichtigungspflicht**: Bei Krankheit oder anderen Gründen für das Fernbleiben von der Arbeit oder der Berufsschule muss der Ausbilder unverzüglich informiert werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel ab dem dritten Krankheitstag vorzulegen. 8. **Betriebsordnung einhalten**: Die im Betrieb geltenden Regeln und Vorschriften, wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Sicherheitsvorschriften, sind zu beachten. Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die Ausbildung erfolgreich verläuft und die Auszubildenden die notwendigen Qualifikationen für ihren Beruf erwerben.