Welcher Paragraph regelt den Transport und die Kosten zur Schule in NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt § 14 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Schülerbeförderung. Dieser Paragraph legt fest, dass die Schulträger für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule verantwortlich sind. Die Kostenübernahme und Organisation der Schülerbeförderung wird in der Regel durch die jeweiligen Schulträger, also die Städte und Gemeinden, geregelt. Für detaillierte Informationen kannst du den genauen Wortlaut des § 14 SchulG NRW einsehen: [Schulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000409#det0)

KI fragen

Verwandte Fragen

Wie viele Grundschulen sind in NRW aus beiden Etappen der Startchancenschulen beteiligt?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden im Rahmen des Startchancen-Programms des Bundes und der Länder zwei Etappen von sogenannten Startchancenschulen ausgewählt. Laut dem Ministerium für... [mehr]