Welcher Paragraph regelt den Transport und die Kosten zur Schule in NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) regelt § 14 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Schülerbeförderung. Dieser Paragraph legt fest, dass die Schulträger für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule verantwortlich sind. Die Kostenübernahme und Organisation der Schülerbeförderung wird in der Regel durch die jeweiligen Schulträger, also die Städte und Gemeinden, geregelt. Für detaillierte Informationen kannst du den genauen Wortlaut des § 14 SchulG NRW einsehen: [Schulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000409#det0)

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