Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
Um die Note aus den Punkten zu berechnen, wird in Bayern oft eine Umrechnungstabelle verwendet, die die Punkte in Noten umwandelt. Bei 29 möglichen Punkten entspricht eine Punktzahl von 5,5 Punkten in der Regel einer Note von 4,0 oder schlechter, abhängig von der genauen Umrechnungstabelle, die verwendet wird. In vielen Fällen gilt: - 0-6 Punkte = Note 6 - 7-12 Punkte = Note 5 - 13-18 Punkte = Note 4 - 19-24 Punkte = Note 3 - 25-28 Punkte = Note 2 - 29 Punkte = Note 1 Da du 5,5 Punkte erreicht hast, würde dies in der Regel einer Note von 6 entsprechen. Es ist jedoch ratsam, die spezifische Umrechnungstabelle deiner Schule oder des jeweiligen Fachbereichs zu konsultieren, da es leichte Abweichungen geben kann.
Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]