Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
Das Niqab-Verbot in den Schulen von Bayern wird hauptsächlich mit der Notwendigkeit der offenen Kommunikation und der Identifizierbarkeit im schulischen Umfeld gerechtfertigt. Die bayerische Regierung argumentiert, dass das Tragen eines Niqabs, der das Gesicht vollständig verhüllt, die nonverbale Kommunikation und die Interaktion zwischen Schülern und Lehrern erheblich beeinträchtigt. Zudem wird betont, dass die Identifizierbarkeit der Schüler aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Ein weiteres Argument ist die Förderung der Integration und der sozialen Teilhabe, die durch das Tragen eines Niqabs erschwert werden könnte.
Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
Ob Süßigkeiten in der Schule verboten werden sollten, ist ein kontroverses Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab. **Argumente für ein Verbot:** - Süßigkeiten e... [mehr]