Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Das Niqab-Verbot in den Schulen von Bayern wird hauptsächlich mit der Notwendigkeit der offenen Kommunikation und der Identifizierbarkeit im schulischen Umfeld gerechtfertigt. Die bayerische Regierung argumentiert, dass das Tragen eines Niqabs, der das Gesicht vollständig verhüllt, die nonverbale Kommunikation und die Interaktion zwischen Schülern und Lehrern erheblich beeinträchtigt. Zudem wird betont, dass die Identifizierbarkeit der Schüler aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Ein weiteres Argument ist die Förderung der Integration und der sozialen Teilhabe, die durch das Tragen eines Niqabs erschwert werden könnte.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]