Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als nicht bestehen der Prüfung der Fachoberschule?

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Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen kann als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule gewertet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was einem Nichtbestehen gleichkommt. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen und Bestimmungen der jeweiligen Schule oder des hessischen Kultusministeriums zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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