Am Gymnasium in NRW bekommst du die Fachoberschulreife nach Klasse 10 grundsätzlich mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Entscheidend ist also nicht ein eigener extra Antrag, sondern d...
Ist eine Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS das gleiche wie das Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?
Antwort vomNein, eine Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) und das Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule sind nicht dasselbe. 1. **Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt**: Dies bedeutet, dass du die Voraussetzungen, um in den zweiten Ausbildungsabschnitt (in der Regel die 12. Klasse) der FOS einzutreten, nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt (11. Klasse) oder das Nichtvorliegen bestimmter Nachweise. 2. **Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule**: Dies bedeutet, dass du die Abschlussprüfung der FOS (in der Regel am Ende der 12. Klasse) nicht bestanden hast. Das Nichtbestehen der Prüfung kann darauf zurückzuführen sein, dass du in den Prüfungsfächern nicht die erforderlichen Leistungen erbracht hast. Beide Situationen haben unterschiedliche Konsequenzen und erfordern unterschiedliche Maßnahmen, um sie zu bewältigen.