Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS Form A als Nichtbestehen der FOS-Prüfung?

Antwort

Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) Form A kann als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule gewertet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was einem Nichtbestehen gleichkommt. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.

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