Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Form A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Form A nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Prüfung bezieht sich auf das endgültige Nichtbestehen der Abschlussprüfung am Ende der Fachoberschule.

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