Nachteilsausgleich und Notenschutz sind Maßnahmen, die Schülern mit Lesechtschreib-Schwäche (LRS) helfen sollen, ihre schulischen Leistungen unter fairen Bedingungen zu erbringen. **Nachteilsausgleich:** Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, die äußeren Bedingungen für Schüler mit LRS so anzupassen, dass sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter vergleichbaren Bedingungen wie ihre Mitschüler zeigen können. Dies kann beispielsweise durch verlängerte Bearbeitungszeiten bei Prüfungen, den Einsatz von technischen Hilfsmitteln (wie Computer mit Rechtschreibprogrammen) oder die Bereitstellung von Aufgaben in einer für den Schüler geeigneten Form (z.B. größere Schrift) geschehen. **Notenschutz:** Der Notenschutz hingegen bedeutet, dass die Rechtschreibleistungen eines Schülers mit LRS bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Das Ziel ist es, die Benotung auf den Inhalt und die fachliche Leistung zu fokussieren, ohne dass die Lese-Rechtschreib-Schwäche die Note negativ beeinflusst. Dies kann bedeuten, dass Rechtschreibfehler nicht in die Bewertung einfließen oder dass eine separate Note für die Rechtschreibleistung vergeben wird. Beide Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Schüler mit LRS nicht benachteiligt werden und ihre schulischen Leistungen fair bewertet werden.