In der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen ist es in der Regel nicht erforderlich, nach den Vorlesungen zu übernachten. Studierende dürfen in der Regel nach Hause gehen, es sei denn, es gibt spezielle Veranstaltungen oder Prüfungen, die eine Anwesenheit über die regulären Vorlesungszeiten hinaus erfordern. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der Hochschule oder die Informationen der jeweiligen Dozenten zu beachten.