Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Wenn es um mögliche Betrugsfälle bei der Stundenverteilung von Lehrpersonal in Bayern geht, ist es wichtig, die genauen Umstände zu klären. In der Regel gibt es klare Richtlinien und Vorschriften, die die Verteilung von Stunden die Vergabe von Zuschüssen regeln. Bei Verdacht auf Betrug sollte dies umgehend der zuständigen Schulbehörde oder dem Schulträger gemeldet werden. Diese können dann eine Untersuchung einleiten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Es ist ratsam, Beweise oder konkrete Hinweise zu sammeln, um die Vorwürfe zu untermauern.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]