Kündigungsfrist für Musiklehrer?

Antwort

Die Kündigungsfrist für Musiklehrer kann je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen variieren. In Deutschland gelten für Arbeitsverhältnisse, die nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind, die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese sind: - Während der Probezeit: 2 Wochen - Nach der Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats Für längere Betriebszugehörigkeiten gelten gestaffelte Fristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Es ist wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag und eventuell geltende Tarifverträge zu prüfen, da diese abweichende Regelungen enthalten können.

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