Kostenübernahme Schulbegleitung durch Eltern?

Antwort

In Deutschland ist die Kostenübernahme für eine Schulbegleitung in der Regel eine Aufgabe des Sozialhilfeträgers oder der Jugendhilfe, nicht der Eltern. Eltern können jedoch in bestimmten Fällen verpflichtet sein, einen Eigenanteil zu leisten, abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden wie dem Jugendamt oder dem Sozialamt zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen können auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefunden werden: [BMFSFJ](https://www.bmfsfj.de).

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