Ja, Landkreise können Kitas führen. In Deutschland sind die Trägerschaften für Kindertagesstätten (Kitas) vielfältig und können von verschiedenen Institutionen übernommen werden, darunter Kommunen, Landkreise, freie Träger wie Vereine oder Stiftungen sowie private Anbieter. Die genaue Regelung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, da die Zuständigkeit für die frühkindliche Bildung in Deutschland Ländersache ist. Landkreise können dabei sowohl als Träger von Kitas auftreten als auch die Aufsicht und Förderung der Einrichtungen in ihrem Gebiet übernehmen.