Während des Studiums ab welchem Semester Nachweise für Kindergeld erforderlich um Scheinstudenten zu vermeiden?

Antwort vom

In Deutschland müssen Studierende in der Regel ab dem 4. Fachsemester Nachweise über den tatsächlichen Studienfortschritt erbringen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass sie keine Scheinstudenten sind. Die Familienkasse kann beispielsweise Leistungsnachweise oder eine Bescheinigung der Hochschule über den ordnungsgemäßen Studienverlauf verlangen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Familienkasse zu informieren, da die genauen Anforderungen variieren können.

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