Ob das Jobcenter die Kosten für einen B2-Sprachkurs übernimmt, hängt von deiner individuellen Situation ab. Grundsätzlich kann das Jobcenter die Kosten für einen B2-Sprachkurs übernehmen, wenn der Kurs notwendig ist, um deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder eine Integration in Arbeit zu ermöglichen. Dies geschieht meist im Rahmen einer sogenannten "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) oder durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Voraussetzungen können sein: - Du bist beim Jobcenter als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet. - Dein*e Arbeitsvermittler*in sieht den Kurs als notwendig für deine Integration in den Arbeitsmarkt. - Es handelt sich um einen zertifizierten Kurs (z. B. nach AZAV). Du solltest dich direkt an deine*n Ansprechpartner*in beim Jobcenter wenden und deinen Bedarf begründen. Das Jobcenter prüft dann individuell, ob die Kosten übernommen werden. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/weiterbildung-qualifizierung Bitte beachte, dass Integrationskurse (bis B1) in der Regel vom BAMF gefördert werden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/Integrationskurse/integrationskurse-node.html Für B2-Kurse ist meist das Jobcenter zuständig, sofern ein arbeitsmarktlicher Bezug besteht.