Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
In Bayern wird das Mittelalter im Fach Geschichte in der Regel in der 6. Jahrgangsstufe der Realschule und des Gymnasiums behandelt.
Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]