Jugendämter sind in Deutschland für eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten verantwortlich, die die Unterstützung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien zum Ziel haben. Unter der Trägerschaft des Jugendamts können unter anderem folgende Institutionen und Angebote stehen: 1. **Kindertagesstätten (Kitas)**: Dazu gehören Kindergärten, Krippen und Horte. 2. **Jugendzentren und Jugendtreffs**: Orte, an denen Jugendliche Freizeitangebote nutzen können. 3. **Erziehungsberatungsstellen**: Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. 4. **Pflegekinderdienste**: Vermittlung und Betreuung von Pflegefamilien. 5. **Heime und Wohngruppen**: Stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können. 6. **Schulsozialarbeit**: Unterstützung von Schülern und Lehrern in schulischen und sozialen Belangen. 7. **Jugendgerichtshilfe**: Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen im Rahmen von Strafverfahren. 8. **Frühe Hilfen**: Angebote zur Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern, um frühzeitig Hilfestellung zu leisten. Diese Liste ist nicht abschließend, da die konkreten Angebote und Einrichtungen je nach Region und den spezifischen Bedürfnissen der Bevölkerung variieren können. Weitere Informationen können direkt bei den jeweiligen Jugendämtern eingeholt werden.