Das Gutachten der Kultusministerkonferenz (KMK) von 1960 zur Ordnung des Sonderschulwesens in Deutschland befasste sich mit der Struktur und Organisation des Sonderschulwesens. Hier sind einige wesentliche Punkte: 1. **Definition und Zielsetzung**: Das Gutachten definierte Sonderschulen als spezielle Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen, die in Regelschulen nicht ausreichend unterstützt werden können. Ziel war es, diesen Schülern eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung und Erziehung zu ermöglichen. 2. **Kategorisierung der Sonderschulen**: Es wurden verschiedene Typen von Sonderschulen festgelegt, darunter Schulen für Lernbehinderte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Sehbehinderte, Hörgeschädigte und Sprachbehinderte. 3. **Diagnostik und Zuweisung**: Das Gutachten betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Diagnostik und Begutachtung, um den individuellen Förderbedarf der Schüler festzustellen und sie der passenden Sonderschulform zuzuweisen. 4. **Lehrpläne und Unterricht**: Es wurde empfohlen, spezielle Lehrpläne und Unterrichtsmethoden zu entwickeln, die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler in den verschiedenen Sonderschulformen abgestimmt sind. 5. **Lehrerausbildung**: Das Gutachten hob die Bedeutung einer speziellen Ausbildung für Sonderschullehrer hervor, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten verfügen. 6. **Integration und Kooperation**: Obwohl das Gutachten die Notwendigkeit von Sonderschulen betonte, wurde auch die Bedeutung der Integration und Kooperation mit Regelschulen anerkannt, um den Schülern eine möglichst umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Punkte bildeten die Grundlage für die Weiterentwicklung des Sonderschulwesens in Deutschland und beeinflussten die Bildungspolitik in den folgenden Jahrzehnten.