Ja, als Geselle mit einem Ausbilderschein nach der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) kannst du in einem zulassungspflichtigen Beruf ausbilden, in dem du auch tätig bist. Voraussetzung ist, dass du die entsprechenden fachlichen Qualifikationen und Kenntnisse für die Ausbildung in diesem Beruf mitbringst. Es ist wichtig, dass du die Anforderungen der jeweiligen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer beachtest, da diese spezifische Regelungen für die Ausbildung in zulassungspflichtigen Berufen haben können.