Können Gemeindemitarbeiter über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden?

Antwort

Ja, grundsätzlich können auch Gemeindemitarbeiter durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht die Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Es gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben des privaten und öffentlichen Rechts – dazu zählen auch Kommunen und Gemeinden. Wichtig ist, dass die Weiterbildung den Anforderungen des Gesetzes entspricht, also beispielsweise außerhalb des Betriebs stattfindet und über eine Anpassungsfortbildung hinausgeht. Die Förderung erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit und kann Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung umfassen. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/qualifizierungschancengesetz). Eine individuelle Prüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit ist empfehlenswert, da die genaue Förderfähigkeit vom Einzelfall abhängt.

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