Für die Schulkindbetreuung gibt es in Deutschland verschiedene Gebührenstrukturen, die sich je nach Träger, Kommune und Bundesland unterscheiden können. Hier sind die gängigsten Modelle: **1. Einkommensabhängige Gebühren** Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Es gibt gestaffelte Beitragstabellen, sodass Familien mit geringerem Einkommen weniger zahlen. Beispiel: - Bis 20.000 € Jahreseinkommen: 0 € - 20.001–40.000 €: 30 € pro Monat - 40.001–60.000 €: 60 € pro Monat - Über 60.000 €: 90 € pro Monat **2. Pauschalgebühren** Unabhängig vom Einkommen zahlen alle Eltern denselben Betrag. Beispiel: - Monatliche Pauschale: 50 € pro Kind **3. Staffelung nach Betreuungsumfang** Die Gebühren richten sich nach der gebuchten Betreuungszeit (z. B. nur Mittagsbetreuung, Ganztagsbetreuung). Beispiel: - Bis 14 Uhr: 30 € pro Monat - Bis 16 Uhr: 60 € pro Monat - Bis 18 Uhr: 90 € pro Monat **4. Geschwisterermäßigung** Für Geschwisterkinder gibt es oft Rabatte oder Befreiungen. Beispiel: - Erstes Kind: voller Beitrag - Zweites Kind: 50 % Ermäßigung - Drittes Kind: beitragsfrei **5. Zusatzkosten** Neben den Grundgebühren können weitere Kosten anfallen, z. B. für Mittagessen, Ausflüge oder Material. Beispiel: - Mittagessen: 3 € pro Tag - Bastelmaterial: 10 € pro Monat **6. Gebührenfreie Modelle** In einigen Kommunen oder Bundesländern ist die Schulkindbetreuung ganz oder teilweise gebührenfrei, insbesondere für bestimmte Altersgruppen oder bei geringem Einkommen. **Hinweis:** Die konkrete Gebührenstruktur erfährst du bei der jeweiligen Schule, dem Träger oder der Kommune. Oft sind die Informationen auf den Webseiten der Städte oder Gemeinden zu finden, z. B. [Stadt München – Gebühren Schulkindbetreuung](https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Schulen/Schulkindbetreuung.html) oder [Stadt Frankfurt – Betreuung an Grundschulen](https://www.frankfurt.de/themen/bildung-und-schule/schule/betreuung-an-grundschulen).