Das GDG (Gesetz über den Datenschutz bei der Bundeswehr) regelt den Datenschutz innerhalb der Bundeswehr in Deutschland. Es enthält Bestimmungen darüber, wie personenbezogene Daten von Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Das Gesetz stellt sicher, dass der Datenschutz in der Bundeswehr den allgemeinen Datenschutzbestimmungen entspricht und gleichzeitig den besonderen Anforderungen des militärischen Dienstes gerecht wird. Das GDG umfasst unter anderem: 1. **Grundsätze der Datenverarbeitung**: Regeln zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. 2. **Rechte der Betroffenen**: Informationen über die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden, wie Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht und Löschungsrecht. 3. **Pflichten der Verantwortlichen**: Vorgaben für die Stellen innerhalb der Bundeswehr, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. 4. **Datensicherheit**: Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten. 5. **Kontrollmechanismen**: Regelungen zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes innerhalb der Bundeswehr. Weitere Informationen zum GDG können auf der offiziellen Website der Bundeswehr oder in den entsprechenden Gesetzestexten gefunden werden.