Wie war die Finanzierung in der Pflegeausbildung vor der Generalistik geregelt?

Antwort

Vor der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Deutschland im Jahr 2020 war die Finanzierung der Pflegeausbildung in der Regel durch eine Kombination aus staatlichen Mitteln und Beiträgen der Ausbildungsbetriebe geregelt. Die Auszubildenden erhielten eine Ausbildungsvergütung, die von den jeweiligen Ausbildungsbetrieben gezahlt wurde. Diese Betriebe konnten wiederum teilweise staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, um die Kosten der Ausbildung zu decken. Die Finanzierung variierte je nach Bundesland und Art der Pflegeausbildung (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege). In vielen Fällen wurden die Ausbildungskosten durch die Kranken- und Pflegekassen mitfinanziert, da die Ausbildung als Investition in die zukünftige Versorgung angesehen wurde. Zusätzlich gab es verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse, die von den Bundesländern bereitgestellt wurden, um die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern.

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