Welche Inhalte müssen in der Fahrschule zwingend im Präsenzunterricht behandelt werden, und welche können im E-Learning vermittelt werden?

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**Neu ist daran vor allem eines nicht: Im Regelfall muss der Theorieunterricht in der Fahrschule weiterhin in physischer Präsenz stattfinden; E‑Learning ist nur als selbstständiges Lernen ergänzend vorgesehen, nicht als freier Ersatz für die Pflicht-Theoriestunden.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) ## Was zwingend im Präsenzunterricht behandelt werden muss Die vorgeschriebenen Theoriestunden nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind grundsätzlich Präsenzunterricht. Das betrifft also die verbindlichen Unterrichtseinheiten des Grundstoffs und des klassenspezifischen Zusatzstoffs. Der Gesetzestext ist hier klar: „Der theoretische Unterricht setzt die physische Präsenz der Fahrschüler voraus.“ Nur in begründeten Ausnahmefällen kann digitaler Unterricht genehmigt werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) Praktisch heißt das: Alles, was als offizieller Theorieunterricht auf deine Pflichtstunden angerechnet werden soll, muss normalerweise vor Ort in der Fahrschule stattfinden. Eine Lern-App, Videos oder Online-Module ersetzen diese Stunden nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) ## Was du dir im E‑Learning aneignen kannst Selbstständiges Lernen ist ausdrücklich vorgesehen. Du kannst dir also Inhalte vorbereitend oder vertiefend digital aneignen, etwa Verkehrsregeln, Vorfahrtsituationen, Verkehrszeichen, Gefahrenlehre, Umweltaspekte oder prüfungsnahe Fragen. Das ist aber ergänzendes Lernen neben dem Pflichtunterricht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) Der entscheidende Unterschied ist: **E‑Learning darf Wissen aufbauen und festigen, aber die gesetzlich vorgeschriebenen Theorie-Unterrichtseinheiten in der Regel nicht ersetzen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) ## Wichtige Ausnahme Digitaler Theorieunterricht ist nicht generell verboten, aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur dann, wenn die zuständige Behörde das zulässt und die technischen sowie organisatorischen Anforderungen erfüllt sind. Das ist keine freie Entscheidung der Fahrschule. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) ## Die praktische Konsequenz Wenn eine Fahrschule dir sagt, du könntest den kompletten Pflicht-Theorieunterricht einfach per E‑Learning erledigen, ist das im Normalfall nicht korrekt. Zulässig ist vor allem dieses Modell: - Pflicht-Theorieunterricht: Präsenz - eigenes Lernen mit App/Online-System: zusätzlich - digitaler Unterricht statt Präsenz: nur als genehmigte Ausnahme ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html)) Maßgeblich sind die [Fahrschüler-Ausbildungsordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html) und die Anforderungen an digitalen Unterricht in [Anlage 2a der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg2018dv/FahrlG2018DV.pdf).

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