Kann eine Externenprüfung nach zweimaliger Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS gemacht werden und warum?

Antwort

Ja, es ist möglich, eine Externenprüfung (auch Nichtschülerprüfung genannt) abzulegen, wenn man zweimal nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zugelassen wurde. Diese Möglichkeit besteht, um Personen, die die reguläre schulische Laufbahn nicht erfolgreich abschließen konnten, dennoch eine Chance zu geben, den angestrebten Abschluss zu erreichen. Die Externenprüfung bietet eine alternative Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen, indem man sich als externer Prüfling den Prüfungen unterzieht, ohne den regulären Schulbesuch fortzusetzen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen können je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Schulbehörde oder dem Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Weitere Informationen zur Externenprüfung findest du beispielsweise auf den Webseiten der Kultusministerien der Bundesländer, wie z.B. [Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus](https://www.km.bayern.de/).

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