Welche drei Stellen erkennen Ausbildungsverträge an und registrieren sie?

Antwort

Drei zuständige Stellen, die Ausbildungsverträge anerkennen und registrieren, sind: 1. Industrie- und Handelskammern (IHK) 2. Handwerkskammern (HWK) 3. Landwirtschaftskammern Diese Institutionen sind in Deutschland für die Überwachung und Unterstützung der dualen Ausbildung zuständig.

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