Drei zuständige Stellen, die Ausbildungsverträge anerkennen und registrieren, sind: 1. Industrie- und Handelskammern (IHK) 2. Handwerkskammern (HWK) 3. Landwirtschaftskammern Diese Institutionen sind in Deutschland für die Überwachung und Unterstützung der dualen Ausbildung zuständig.