Ja, im Rahmen der Scharia-Richtlinien, die auf den Prinzipien des islamischen Rechts basieren, ist das Erheben und Zahlen von Zinsen (Riba) verboten. Ein Studium der Buchhaltung, das sich an diesen Richtlinien orientiert, würde daher Methoden und Praktiken lehren, die zinsfreie Finanztransaktionen und -instrumente beinhalten. Dies könnte beispielsweise die Verwendung von profit- und verlustbasierten Finanzierungsmodellen oder islamischen Finanzprodukten wie Murabaha, Ijara oder Sukuk umfassen.