Wie lautet der Bildungsauftrag in Kindertagesstätten in Niedersachsen?

Antwort

Der Bildungsauftrag in den Kindertagesstätten in Niedersachsen ist im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) festgelegt. Dieser Auftrag umfasst die Förderung der kindlichen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten soll sich an den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Kinder orientieren und ihre sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Fähigkeiten fördern. Ein zentrales Dokument, das die Bildungsarbeit in Niedersachsen konkretisiert, ist der "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder". Dieser Plan beschreibt die Bildungsziele und -inhalte sowie die pädagogischen Ansätze, die in den Kindertagesstätten verfolgt werden sollen. Weitere Informationen und den vollständigen Text des Orientierungsplans findest du auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums: [Orientierungsplan für Bildung und Erziehung](https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/themen/fruehkindliche_bildung/orientierungsplan/orientierungsplan-fuer-bildung-und-erziehung-im-elementarbereich-niedersaechsischer-tageseinrichtungen-fuer-kinder-2018-170325.html).

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