Die Gewichtung der Bewertungskriterien für eine W2-Professur in Rechtswissenschaften kann je nach Universität und spezifischen Anforderungen der Fakultät variieren. Allgemein könnten folgende Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden: 1. **Fachliche Qualifikation (30-40%)**: - Publikationen in renommierten Fachzeitschriften - Monographien und Buchbeiträge - Forschungsprojekte und Drittmittelakquise 2. **Lehre (20-30%)**: - Lehrerfahrung und didaktische Fähigkeiten - Entwicklung und Durchführung von Lehrveranstaltungen - Betreuung von Studierenden und Doktoranden 3. **Berufserfahrung und Praxisbezug (10-20%)**: - Berufserfahrung in relevanten juristischen Bereichen - Praktische Tätigkeiten, z.B. als Richter, Anwalt oder in der Verwaltung 4. **Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Netzwerke (10-20%)**: - Kooperationen mit anderen Fachbereichen und Institutionen - Teilnahme an interdisziplinären Projekten 5. **Engagement und Beiträge zur akademischen Selbstverwaltung (5-10%)**: - Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen - Organisation von Konferenzen und Workshops 6. **Persönliche Eignung (5-10%)**: - Kommunikations- und Teamfähigkeit - Führungskompetenzen und soziale Kompetenzen Diese Gewichtungen sind als Richtwerte zu verstehen und sollten an die spezifischen Anforderungen und Prioritäten der jeweiligen Universität angepasst werden.