Ja, ein Jugendlicher mit mittlerem Schulabschluss, der noch nicht volljährig ist, ist in Deutschland in der Regel berufsschulpflichtig, sofern er eine duale Berufsausbildung beginnt oder sich nicht mehr in einer Vollzeitschule befindet. Die Berufsschulpflicht gilt in den meisten Bundesländern für Jugendliche, die ihre Vollzeitschulpflicht (meist 9 oder 10 Jahre) erfüllt, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dauert in der Regel bis zum Ende des Ausbildungs- oder Schuljahres, in dem der Jugendliche volljährig wird oder eine anerkannte Berufsausbildung abschließt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer oder bei der [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/). Zusammengefasst: Ja, in deinem beschriebenen Fall besteht in der Regel Berufsschulpflicht.