Unter welchen Bedingungen gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?

Antwort vom

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird in Deutschland unter bestimmten Bedingungen gebildet. Diese Bedingungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Betriebsgröße**: In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Jugendlichen oder Auszubildenden kann eine JAV gewählt werden. 2. **Wahlberechtigung**: Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Auszubildenden, unabhängig von ihrem Alter. 3. **Wahlverfahren**: Die Wahl der JAV erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Die Wahl wird von der bestehenden Betriebsratsvertretung organisiert. 4. **Aufgaben**: Die JAV vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb, berät sie in Fragen der Ausbildung und setzt sich für deren Rechte ein. 5. **Rechte**: Die JAV hat das Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen und kann eigene Vorschläge und Anliegen einbringen. Diese Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass die Interessen der jungen Mitarbeiter im Betrieb angemessen vertreten werden.

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