In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
In Bayern muss der Schulträger die Unterrichtsverteilung für das Lehrpersonal einreichen. Der Schulleiter erstellt zwar die Unterrichtsverteilung, aber die offizielle Einreichung erfolgt durch den Schulträger.
In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
Eine formelle und respektvolle Mitteilung an den Schulleiter ist in diesem Fall angebracht. Am besten verfasst du ein kurzes, höfliches Schreiben (per Brief oder E-Mail), in dem du den Wechsel an... [mehr]