Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]
In Bayern muss der Schulträger die Unterrichtsverteilung für das Lehrpersonal einreichen. Der Schulleiter erstellt zwar die Unterrichtsverteilung, aber die offizielle Einreichung erfolgt durch den Schulträger.
Ein Übertritt an die Realschule nach nicht bestandenem Probeunterricht mit sogenanntem „Elternwille“ in Bayern bedeutet, dass ein Kind, das die regulären Übertrittsvorausset... [mehr]