Wer reicht in Bayern die Zuschüsse für die Unterrichtsverteilung des Lehrpersonals ein? Schulleiter oder Schulträger?

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In Bayern muss der Schulträger die Unterrichtsverteilung für das Lehrpersonal einreichen. Der Schulleiter erstellt zwar die Unterrichtsverteilung, aber die offizielle Einreichung erfolgt durch den Schulträger.

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