Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
In Bayern muss der Schulträger die Unterrichtsverteilung für das Lehrpersonal einreichen. Der Schulleiter erstellt zwar die Unterrichtsverteilung, aber die offizielle Einreichung erfolgt durch den Schulträger.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]