Wer reicht in Bayern die Zuschüsse für die Unterrichtsverteilung des Lehrpersonals ein? Schulleiter oder Schulträger?

Antwort

In Bayern muss der Schulträger die Unterrichtsverteilung für das Lehrpersonal einreichen. Der Schulleiter erstellt zwar die Unterrichtsverteilung, aber die offizielle Einreichung erfolgt durch den Schulträger.

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