Aufstiegs-BAföG und Kleingewerbe: Zählt Gewinn oder Umsatz?

Antwort

Beim Aufstiegs-BAföG wird in der Regel der Gewinn aus dem Kleingewerbe berücksichtigt, nicht der Umsatz. Der Gewinn ist der Betrag, der nach Abzug aller Betriebsausgaben vom Umsatz übrig bleibt. Es ist wichtig, die genauen Vorgaben und Berechnungen im Antrag zu beachten, da diese je nach individueller Situation variieren können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Stelle nachzufragen oder einen Steuerberater zu konsultieren.

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