Beim Audit von Bildungsträgern im Prozess der Beschaffung und des Einkaufs von Ressourcen sollten folgende Dokumente geprüft werden: 1. **Einkaufsrichtlinien**: Dokumente, die die internen Richtlinien und Verfahren für den Einkauf festlegen. 2. **Bedarfsanforderungen**: Nachweise über die Identifikation und Dokumentation des Bedarfs an Ressourcen. 3. **Angebotsanfragen (RFQ)**: Dokumente, die an potenzielle Lieferanten gesendet werden, um Angebote einzuholen. 4. **Angebote von Lieferanten**: Eingegangene Angebote, die die Preisgestaltung und Konditionen der Lieferanten darstellen. 5. **Vergleichsanalysen**: Dokumente, die die Bewertung und den Vergleich der Angebote dokumentieren. 6. **Bestellungen**: Offizielle Bestellungen, die an die ausgewählten Lieferanten gesendet werden. 7. **Lieferverträge**: Verträge, die die Bedingungen und Konditionen der Lieferung festlegen. 8. **Rechnungen**: Eingehende Rechnungen von Lieferanten zur Überprüfung der Zahlungsmodalitäten. 9. **Zahlungsnachweise**: Dokumente, die die erfolgten Zahlungen an die Lieferanten belegen. 10. **Qualitätskontrollen**: Berichte über die Überprüfung der gelieferten Ressourcen auf Qualität und Übereinstimmung mit den Anforderungen. 11. **Feedback-Dokumentation**: Aufzeichnungen über Rückmeldungen zu den gelieferten Ressourcen und der Zusammenarbeit mit den Lieferanten. 12. **Auditberichte**: Vorherige Auditberichte, die Informationen über frühere Prüfungen und deren Ergebnisse enthalten. Diese Dokumente helfen dabei, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Beschaffungsprozess zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und internen Vorgaben eingehalten werden.