Wieviele Schulkonferenzen müssen im Jahr in Schleswig-Holstein gemacht werden?

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In Schleswig-Holstein müssen gemäß § 63 des Schulgesetzes mindestens zwei Schulkonferenzen pro Schuljahr stattfinden. Eine dieser Konferenzen sollte zu Beginn des Schuljahres und eine weitere gegen Ende des Schuljahres abgehalten werden. Weitere Konferenzen können bei Bedarf einberufen werden. Für detaillierte Informationen kann das Schulgesetz von Schleswig-Holstein eingesehen werden: [Schulgesetz Schleswig-Holstein](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schule_und_beruf/schulrecht.html).

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