Darf die Agentur für Arbeit die Hochschule kontaktieren, um einen Studienverlauf bescheinigen zu lassen, und darf die Hochschule diese Bescheinigung ausstellen?

Antwort

Die Agentur für Arbeit darf in bestimmten Fällen die Hochschule kontaktieren, um Informationen über den Studienverlauf zu erhalten, insbesondere wenn dies für die Prüfung von Ansprüchen auf Leistungen wie Arbeitslosengeld relevant ist. Die Hochschule ist in der Regel verpflichtet, solche Informationen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen bereitzustellen, sofern eine rechtliche Grundlage dafür besteht. Es ist jedoch wichtig, dass die Hochschule die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und sicherstellt, dass die Informationen nur im notwendigen Umfang und für den vorgesehenen Zweck weitergegeben werden.

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