Eine Änderung der Zuständigkeiten, insbesondere der verantwortlichen Professoren (z. B. Projektleitung oder Teilprojektleitung), bei einer durch das Bildungsministerium geförderten Projektförderung ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. **Wichtige Punkte, die beachtet werden sollten:** 1. **Vertragliche Regelungen prüfen:** In den Zuwendungsbescheiden oder Förderverträgen ist meist festgelegt, wer als Projektleiter oder verantwortlicher Wissenschaftler benannt ist. Änderungen dieser Person müssen in der Regel dem Fördergeber angezeigt und von diesem genehmigt werden. 2. **Formeller Antrag:** Die Änderung muss schriftlich beim zuständigen Referat des Bildungsministeriums beantragt werden. Der Antrag sollte die Gründe für die Änderung darlegen und die Qualifikation der neuen Person belegen. 3. **Begründung:** Es sollte nachvollziehbar dargelegt werden, warum die Änderung notwendig ist (z. B. Weggang, Krankheit, Ruhestand, Wechsel der Institution) und warum die vorgeschlagene Person geeignet ist, die Aufgaben zu übernehmen. 4. **Einwilligung des Ministeriums:** Die Änderung wird erst wirksam, wenn das Ministerium schriftlich zustimmt. Ohne diese Zustimmung kann die Förderung gefährdet sein. 5. **Dokumentation:** Alle Änderungen und die Kommunikation mit dem Fördergeber sollten sorgfältig dokumentiert werden. 6. **Weitere Beteiligte informieren:** Falls das Projekt im Verbund mit anderen Institutionen durchgeführt wird, sollten auch diese über die Änderung informiert werden. **Fazit:** Eine Änderung ist möglich, aber nur mit Zustimmung des Bildungsministeriums und nach einem formellen Verfahren. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner im Ministerium aufzunehmen und die nächsten Schritte abzustimmen. Weitere Informationen findest du meist auch auf den Webseiten des jeweiligen Ministeriums, z. B. [Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)](https://www.bmbf.de/).