Aus ökonomischer Sicht könnten sich Selbstzahler (also Studierende, die vor der Wiederabschaffung der Studiengebühren gezahlt haben) ungerecht behandelt fühlen, weil sie für eine Leistung (das Studium) bezahlen mussten, die nach der Abschaffung der Gebühren für andere kostenlos ist. Das führt zu einem sogenannten **"First-Mover-Nachteil"** oder auch **"intertemporalen Ungleichbehandlung"**: Zwei Gruppen erhalten die gleiche Leistung, aber nur eine Gruppe musste dafür zahlen. Ökonomisch betrachtet entsteht dadurch ein Gefühl der Ungerechtigkeit, weil die Selbstzahler keinen Ausgleich oder Kompensation für ihre gezahlten Gebühren erhalten, während spätere Studierende von der gebührenfreien Regelung profitieren. Das widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung und kann als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip gesehen werden, das besagt, dass gleiche Leistungen auch gleich bezahlt werden sollten.