Die 50%-professorale Quote ist in Deutschland im Hochschulrahmengesetz (HRG) verankert. Sie besagt, dass mindestens 50% der Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) von Frauen besetzt werden sollen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter in der akademischen Lehre und Forschung zu fördern. Die genaue Umsetzung kann jedoch je nach Bundesland und Hochschule variieren.