Kann in einer Paartherapie ein Partner ein Einzelgespräch mit dem Therapeuten führen und um Diskretion bitten?
Antwort vom**Ja – ein Einzelgespräch in der Paartherapie ist grundsätzlich möglich, aber „geheime“ Inhalte gegenüber dem anderen Partner sind nur zulässig, wenn der Therapeut das vorher klar so vereinbart hat. Ohne solche klare Regel ist Diskretion in der Paartherapie heikel und oft fachlich problematisch.** ## Entscheidend ist: Wer ist der „Klient“ In der Paartherapie ist meist nicht nur eine Einzelperson Klient, sondern das Paar bzw. beide Partner im gemeinsamen Behandlungssetting. Genau deshalb ist Vertraulichkeit hier komplizierter als in einer normalen Einzeltherapie: Der Therapeut muss die Grenzen der Vertraulichkeit zu Beginn offenlegen und erklären. Berufsrechtlich ist Schweigepflicht nach außen selbstverständlich, aber innerhalb der Paartherapie muss der Umgang mit Einzelinformationen vorab sauber geregelt werden. ([aamft.org](https://www.aamft.org/AAMFT/Legal_Ethics/code_of_ethics.aspx)) Das heißt praktisch: Der Therapeut darf nicht einfach stillschweigend zum „Vertrauten“ eines Partners werden, wenn dadurch die gemeinsame Therapie verzerrt wird. ## Was in der Praxis üblich ist Es gibt dafür zwei saubere Modelle: 1. **Keine-Geheimnisse-Regel** Einzelgespräche sind erlaubt, aber relevante Inhalte dürfen später in die Paarsitzung eingebracht werden. Wer etwas nur unter strikter Geheimhaltung sagen will, sollte es dann eher nicht in diesem Setting sagen. 2. **Begrenzte Einzelgespräche mit klarer Vertraulichkeit** Der Therapeut hört sich etwas im Einzelgespräch an, sagt aber vorher ausdrücklich, was vertraulich bleibt und was nicht. Das muss für beide Partner transparent sein. Beides ist fachlich möglich. Problematisch wird es erst, wenn der Therapeut einem Partner Vertraulichkeit zusagt, ohne dass der andere weiß, nach welchen Regeln die Paartherapie läuft. Ethikleitlinien für Paar- und Familientherapie betonen genau diese besondere Vertraulichkeitslage bei mehreren Beteiligten. ([aamft.org](https://www.aamft.org/AAMFT/Legal_Ethics/code_of_ethics.aspx)) ## Wo die Grenze liegt Ein Therapeut kann Diskretion **nach außen** zusichern, also gegenüber Dritten. Er sollte Diskretion **gegenüber dem anderen Partner** aber nur im Rahmen eines vorher erklärten Therapierahmens zusagen. Der kritische Punkt ist nicht, ob ein Einzelgespräch stattfindet, sondern ob dadurch ein verdecktes Bündnis entsteht. Ab dann ist die Paartherapie oft faktisch beschädigt, weil der Therapeut nicht mehr als neutral erlebt wird. ## Klare Einschätzung Wenn ein Partner in der Paartherapie ein Einzelgespräch führen will, ist das normal. Wenn er dabei aber belastende oder beziehungsrelevante Informationen dauerhaft vor dem anderen Partner geheim halten will, passt das meist **nicht** gut zu echter Paartherapie. Die sauberste Lösung ist: Der Therapeut legt vorab offen, ob er mit einer **No-Secrets-Policy** arbeitet oder ob es begrenzte vertrauliche Einzelgespräche gibt. Fehlt diese Klarheit, ist Misstrauen fast vorprogrammiert.