Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn die Grabstätte vor Ablauf der Laufzeit aufgehoben wird?

Antwort

Ob du Geld zurückbekommst, wenn eine Grabstätte vor Ablauf der vereinbarten Ruhe- oder Nutzungszeit aufgegeben wird, hängt von den Regelungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung bzw. Kommune ab. In Deutschland ist es jedoch in der Regel so, dass die Gebühren für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlt werden und bei einer vorzeitigen Aufgabe der Grabstätte keine Rückerstattung erfolgt. Das bedeutet: Das bereits gezahlte Geld wird in den meisten Fällen nicht anteilig zurückerstattet. Es kann aber Ausnahmen geben, zum Beispiel bei besonderen Umständen oder Kulanzregelungen einzelner Friedhofsträger. Am besten informierst du dich direkt bei der zuständigen Friedhofsverwaltung oder in der Friedhofsgebührensatzung deiner Stadt oder Gemeinde. Dort findest du die genauen Bestimmungen für deinen Fall.

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