Der Beruf des Pharmakanten und der Justizfachangestellten unterscheidet sich in mehreren Aspekten, darunter Ausbildung, Tätigkeitsfeld und Arbeitsumfeld. 1. **Ausbildung**: - **Pharmakant**: Die Ausbildung zum Pharmakanten dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt in der Industrie, insbesondere in der pharmazeutischen Produktion. Die Ausbildung umfasst sowohl praktische als auch theoretische Inhalte, die sich mit der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln befassen. - **Justizfachangestellte**: Die Ausbildung zur Justizfachangestellten dauert ebenfalls drei Jahre und findet in der Regel in Gerichten oder Staatsanwaltschaften statt. Die Ausbildung beinhaltet rechtliche Grundlagen, Büroorganisation und die Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren. 2. **Tätigkeitsfeld**: - **Pharmakant**: Pharmakanten sind für die Herstellung, Prüfung und Dokumentation von Arzneimitteln verantwortlich. Sie arbeiten in der Regel in der pharmazeutischen Industrie und sind an der Produktion von Medikamenten beteiligt. - **Justizfachangestellte**: Justizfachangestellte unterstützen die Justiz bei administrativen Aufgaben. Dazu gehören die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen, die Aktenführung und die Kommunikation mit den Beteiligten eines Verfahrens. 3. **Arbeitsumfeld**: - **Pharmakant**: Das Arbeitsumfeld ist meist in einem industriellen Setting, oft in Reinräumen oder Laboren, wo strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften gelten. - **Justizfachangestellte**: Das Arbeitsumfeld ist in der Regel ein Büro in einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft, wo ein formeller und oft stressiger Umgangston herrscht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beide Berufe spezialisierte Kenntnisse erfordern, jedoch in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig sind: der Pharmakant in der pharmazeutischen Industrie und die Justizfachangestellte im rechtlichen Bereich.