Zugangsvoraussetzungen für PKA

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Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) können je nach Land und Bildungseinrichtung variieren. In Deutschland sind die allgemeinen Voraussetzungen in der Regel: 1. **Schulbildung**: In der Regel wird ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein höherer Abschluss (z.B. Abitur) erwartet. 2. **Alter**: Es gibt oft eine Altersgrenze, die in der Regel zwischen 16 und 25 Jahren liegt. 3. **Gesundheitliche Eignung**: Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein, um die gesundheitliche Eignung für den Beruf nachzuweisen. 4. **Praktikum**: Einige Ausbildungsstätten verlangen ein Praktikum in einer Apotheke oder im pharmazeutischen Bereich vor Beginn der Ausbildung. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Ausbildungsstätte oder der zuständigen Kammer über spezifische Anforderungen zu informieren.

Kategorie: Beruf Tags: Zugang Voraussetzung PKA
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