Wie wurde man Rechtsanwalt in der DDR?

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Um Rechtsanwalt in der DDR zu werden, musste man mehrere Schritte durchlaufen: 1. **Studium der Rechtswissenschaften**: Zunächst war ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität erforderlich, das in der Regel fünf Jahre dauerte. Die Universitäten in der DDR hatten einen sozialistischen Schwerpunkt, und das Studium beinhaltete auch die Ideologie des Sozialismus. 2. **Praktische Ausbildung**: Nach dem Studium folgte eine praktische Ausbildung, die in der Regel in Form eines Referendariats stattfand. Dieses umfasste verschiedene Stationen, wie beispielsweise in der Staatsanwaltschaft, bei Gerichten und in der Rechtsanwaltskanzlei. 3. **Zulassung als Rechtsanwalt**: Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats musste man die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen. Dies beinhaltete die Prüfung der Eignung durch die zuständigen Behörden, die sicherstellen sollten, dass der Bewerber die sozialistischen Werte und die Rechtsordnung der DDR unterstützte. 4. **Mitgliedschaft in der Anwaltskammer**: Nach der Zulassung war man verpflichtet, Mitglied in der Anwaltskammer zu werden, die die Interessen der Anwälte vertrat und die Berufsausübung regelte. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt in der DDR war stark reglementiert, und Anwälte mussten sich oft an die Vorgaben der Staatsführung halten.

Kategorie: Beruf Tags: Rechtsanwalt DDR Ausbildung

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