Wie wird Ehrenamt vergütet?

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**Ehrenamt wird in Deutschland meist nicht „mit Lohn“, sondern über Aufwandsersatz oder pauschale Entschädigungen vergütet. Entscheidend ist: Sobald die Zahlung wie ein normales Gehalt organisiert ist, wird aus dem Ehrenamt schnell ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Nebenjob.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ehrbet_tv/__1.html)) ## Die drei üblichen Formen **1. Reiner Auslagenersatz** Du bekommst konkrete Kosten ersetzt, zum Beispiel Fahrtkosten, Parkgebühren, Material oder Porto. Das gilt rechtlich weiter als unentgeltliches Ehrenamt, solange wirklich nur entstandene Auslagen erstattet werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ehrbet_tv/__1.html)) **2. Ehrenamtspauschale** Für viele nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Bereichen ist eine pauschale Vergütung bis **960 Euro pro Jahr** steuerfrei möglich. Typisch ist das etwa für Vorstandsarbeit, Kassenwart, Platzwart oder organisatorische Helfertätigkeiten. ([vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/finanzen/ehrenamtspauschale/aufwandsentschaedigung-aufwendungsersatz/)) **3. Übungsleiterpauschale** Für pädagogische, betreuende oder ausbildende Tätigkeiten gilt oft die höhere **Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro pro Jahr**, etwa für Trainer, Chorleiter oder Betreuer. Das ist der wichtigste Unterschied: Nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit fällt darunter, sondern nur Tätigkeiten mit Ausbildungs-, Erziehungs- oder Betreuungsbezug. ([vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/finanzen/ehrenamtspauschale/aufwandsentschaedigung-aufwendungsersatz/)) ## Was praktisch oft falsch verstanden wird Viele setzen **Aufwandsersatz** und **Vergütung** gleich. Das ist falsch. Wenn dir nur echte Kosten erstattet werden, bleibt das Ehrenamt grundsätzlich unentgeltlich. Wenn du dagegen Geld für deine Zeit oder Arbeit bekommst, ist das eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung mit eigenen Steuer- und teils Sozialversicherungsregeln. Genau an dieser Stelle machen Vereine und Engagierte in der Praxis die meisten Fehler. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ehrbet_tv/__1.html)) ## Wann es kein „echtes Ehrenamt“ mehr ist Wird regelmäßig mehr gezahlt oder die Tätigkeit wie ein normaler Job organisiert, kann daraus ein **Minijob oder eine andere Beschäftigung** werden. Dann gelten die normalen Regeln der Sozialversicherung; bei einem Minijob liegt die Grenze 2026 bei **603 Euro im Monat**. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, auch wenn eine Befreiung möglich ist. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Minijobs/Minijobs?nn=6a097dc3ca84ce5471c18b56)) Der praktische Unterschied ist groß: **960 Euro im Jahr Ehrenamtspauschale** sind etwas völlig anderes als **603 Euro im Monat Minijob**. Das eine ist ein steuerlicher Freibetrag für nebenberufliches Engagement, das andere ein echtes Beschäftigungsverhältnis. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Minijobs/Minijobs?nn=6a097dc3ca84ce5471c18b56)) ## Wichtige Besonderheit im Verein Vorstandsarbeit ist nicht automatisch vergütbar. Grundsätzlich ist der Vereinsvorstand unentgeltlich tätig; eine Bezahlung oder pauschale Entschädigung sollte in der Satzung sauber geregelt sein, sonst kann das für den Verein problematisch werden. ([vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/finanzen/ehrenamtspauschale/aufwandsentschaedigung-aufwendungsersatz/)) ## Kurz gesagt **Ehrenamtlich vergütet wird meist über Kostenerstattung, Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale – nicht über ein normales Gehalt. Sobald die Zahlung über bloßen Aufwand hinausgeht und regelmäßig wie Arbeitslohn wirkt, gelten die Regeln eines Jobs.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ehrbet_tv/__1.html))