In Deutschland werden die Umschulungskosten für Personen, die aufgrund von Invalidität nicht mehr an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Auch die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten tragen. Es hängt von der individuellen Situation und den genauen Umständen der Invalidität ab, welcher Träger zuständig ist. Weitere Informationen findest du auf den jeweiligen Webseiten: - Deutsche Rentenversicherung: [www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) - Agentur für Arbeit: [www.arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de) - Gesetzliche Unfallversicherung: [www.dguv.de](https://www.dguv.de)