Ist es Mobbing, wenn mein Kollege von der Leitung ignoriert und bei Sonderaufgaben übergangen wird – und was kann ich tun?

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**Ja: Das *kann* Mobbing sein – aber entscheidend ist nicht dein Gefühl, sondern ob die Ausgrenzung systematisch, wiederholt und über längere Zeit passiert; dann muss der Arbeitgeber eingreifen.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/das-sagt-das-arbeitsschutzgesetz-ueber-mobbing_94_531072.html)) ## Woran du Mobbing hier erkennst Nicht jedes unhöfliche Verhalten ist schon Mobbing. Wenn die Leitung deinen Kollegen bewusst ignoriert, ihn nicht grüßt, von Informationen abschneidet oder bei Aufgaben ohne sachlichen Grund immer wieder übergeht, spricht das eher für gezielte Ausgrenzung als für einen normalen Konflikt. Genau dieser Unterschied wird in vielen Standardantworten zu unklar erklärt: Entscheidend ist das Muster, nicht der einzelne Vorfall. ([haufe.de](https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/das-sagt-das-arbeitsschutzgesetz-ueber-mobbing_94_531072.html)) Besonders wichtig: Wenn das Übergehen bei Sonderaufgaben mit einem geschützten Merkmal zusammenhängt – etwa Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität – ist das nicht nur „Mobbing“, sondern kann zusätzlich eine verbotene Benachteiligung nach dem AGG sein. Dann wird es rechtlich deutlich schärfer. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html)) ## Was du konkret tun kannst Du solltest nicht sofort mit dem Wort „Mobbing“ eskalieren, sondern zuerst belastbare Tatsachen sichern. Am hilfreichsten ist ein sauberes Protokoll: Datum, Uhrzeit, Situation, Wortlaut, wer dabei war, welche Aufgabe entzogen oder nicht angeboten wurde und ob andere vergleichbar behandelt wurden. Ohne Muster bleibt der Vorwurf oft zu weich. ([haufe.de](https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/das-sagt-das-arbeitsschutzgesetz-ueber-mobbing_94_531072.html)) Dann sollte dein Kollege selbst – nicht nur du stellvertretend – das Gespräch suchen oder eine Beschwerde einreichen. Nach § 84 BetrVG darf sich ein Arbeitnehmer beschweren, wenn er sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt; ein Betriebsratsmitglied darf ihn dabei unterstützen, und wegen der Beschwerde dürfen ihm keine Nachteile entstehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__84.html)) Gibt es einen Betriebsrat, ist das meist der wirksamste erste formelle Schritt. Der Betriebsrat muss Beschwerden prüfen und, wenn er sie für berechtigt hält, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken; bei Streit kann er sogar die Einigungsstelle anrufen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html)) ## Was die Leitung nicht einfach darf Arbeitgeber haben eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Sie dürfen psychische Belastungen durch systematische Ausgrenzung nicht laufen lassen, sondern müssen organisatorisch gegensteuern. Der praktische Punkt ist: Die Firma muss nicht erst handeln, wenn schon ein „Mobbingurteil“ vorliegt. Sie muss bereits auf konkrete Hinweise reagieren. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/gewalt-am-arbeitsplatz-3-rechtliche-rahmenbedingungen-und-verantwortung-HI17195897.html)) Ein häufiger Irrtum ist außerdem: „Nicht für Sonderaufgaben ausgewählt“ sei immer Ermessenssache. Nein – wenn Auswahlentscheidungen sachwidrig als Druckmittel oder zur Demütigung eingesetzt werden, kann genau das Teil des Mobbingmusters sein. Das ist oft schwerer nachweisbar als eine Beleidigung, aber im Ergebnis genauso relevant. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/21-rechte-und-pflichten-der-vertragsparteien-az-79-mobbing-am-arbeitsplatz-HI15821840.html)) ## Meine klare Einschätzung Wenn dein Kollege **wiederholt** ignoriert und **gezielt** übergangen wird, sollte er das nicht mehr als bloßes schlechtes Klima behandeln. Der richtige Weg ist: Vorfälle dokumentieren, Betriebsrat einschalten, formelle Beschwerde vorbereiten und bei AGG-Merkmalen zusätzlich sehr früh rechtlichen Rat holen. Das Wichtigste ist nicht die Etikette „Mobbing“, sondern dass das Verhalten belegbar wird und der Arbeitgeber zum Handeln gezwungen wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__84.html))

Kategorie: Beruf Tags: Mobbing Kollege Leitung

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