Ist Lisa Lustig nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel nun Kauffrau im handelsrechtlichen Sinn?

Antwort vom

Ja, wenn Lisa Lustig ihre Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen hat, ist sie im handelsrechtlichen Sinne eine Kauffrau. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gilt eine Person als Kaufmann, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt. Da sie eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf abgeschlossen hat, erfüllt sie die Voraussetzungen, um als Kauffrau zu gelten.

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